Behindertenwerkstätten sind ein wichtiger Teil der hiesigen Wirtschaft. Manche Behindertenwerkstätten produzieren für große Unternehmen wie Siemens, Volkswagen und GEPA. Auch Fair-Fashion-Unternehmen, wie esthétique, lassen ihre Kleidung von Werkstätten herstellen, verpacken oder verschicken. Das Label arbeitet mit der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung zusammen: Hier werden Menschen mit Behinderung zu Designer:innen, Schneider:innen und Models. esthétique garantiert einen gerechten, inklusiven Ansatz.
Mittlerweile gibt es zahlreiche solcher Behindertenwerkstätten, die in Schneidereien und Textilwerkstätten Kleidung, Rucksäcke und Notebooktaschen herstellen. Das deutsche Unternehmen Sperling stellt beispielsweise Schlüsselanhänger in einer Einrichtung her. Auch ist zum Beispiel das Upcycling von alten Zoll-Uniformen beliebt.
Doch die Arbeitsbedingungen sind nicht überall die gleichen. Einigen Werkstätten wird vorgeworfen, ihre Beschäftigten auszubeuten und einen Lohn von knapp 1,35 Euro die Stunde zu zahlen.
Was sind Behindertenwerkstätten?
Behindertenwerkstätten werden als „Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” definiert, die Menschen mit Behinderung eine berufliche Bildung und Beschäftigung bieten sollen. Menschen, die täglich weniger als drei Stunden im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, können in einer solchen Institution Arbeit finden, die möglichst ihrer Behinderung entspricht.
Um als solche Einrichtung anerkannt zu werden, muss die Werkstatt einige Anforderungen erfüllen: zum Beispiel Fachdienste wie Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen zur Verfügung stellen, mit öffentlichen oder sonstigen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein oder gegebenenfalls einen Fahrdienst organisieren.
Auf den ersten Blick klingt es so, als würden diese Werkstätten Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern. Sie gelten als schützender Ort – sogenannte Rehabilitationseinrichtungen, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen sollen, ihre Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen, zu erhöhen oder gar erst zu entwickeln. Sie sollen auf den freien Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Doch die Realität sieht in vielen Behindertenwerkstätten anders aus: Weniger als ein Prozent der Menschen werden auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Da diese Einrichtungen als Unternehmen fungieren und somit Gewinne erwirtschaften wollen, lohnt es sich für sie oftmals nicht, Beschäftigte an den freien Arbeitsmarkt zu vermitteln und Platz zu schaffen, für andere Menschen, die erst wieder ausgebildet werden müssen.
Behindertenwerkstätten bieten oft wenig Perspektive
2018 gab es in Deutschland 736 Behindertenwerkstätten, die zusammen über 300.000 Menschen mit Behinderung beschäftigen. Sie sind zu einem System geworden, das kaum mehr wegzudenken ist. Durch diese Zusammenarbeit mit großen Unternehmen wie Siemens und Volkswagen machen Behindertenwerkstätten einen jährlichen Umsatz von circa acht Milliarden Euro.
Das Projekt JOBinklusive kritisiert jedoch, dass Menschen mit Behinderung den Weg in solche Einrichtungen vorgegeben bekommen – ohne jegliche Alternative, denn die Gesellschaft bietet ihnen kaum eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das steht im klaren Widerspruch zu Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der vorgibt, dass jede Person die Möglichkeit hat, ihren „Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.“
Der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfand die Behindertenwerkstätten deshalb ebenfalls als kritisch und empfahl im Jahr 2015 diese schrittweise abzuschaffen. Passiert ist jedoch nichts – im Gegenteil, es wurden mittlerweile sogar mehr solcher Einrichtungen anerkannt.
Das Bedenkenswerte an den Werkstätten ist auch, dass sie zum Beispiel Menschen beschäftigen, die im freien Arbeitsmarkt an einem Burnout erkrankt sind oder aufgrund einer anderen psychischen Erkrankung zunächst nicht mehr in der Lage sind, im allgemeinen Arbeitsmarkt Vollzeit weiterzuarbeiten. Die Vermutung liegt nahe, dass Behindertenwerkstätten ein System schaffen, das die Leistungsgesellschaft von Menschen abgrenzt, die in ihren Augen zu „schwach“ sind.
Teilhabe durch Arbeit?
Behindertenwerkstätten gelten oftmals als die einzige Alternative für Menschen mit Behinderung. Doch in diesem System werden sie nicht als reguläre Arbeitnehmer:innen behandelt – es herrscht vielmehr ein sogenanntes „arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis“. Die Beschäftigung in der Werkstatt unterscheidet sich vor allem dadurch, dass hier Betreuung und Rehabilitation im Vordergrund stehen. Dadurch entfallen viele Dinge, wie etwa die Repräsentation durch Gewerkschaften oder das Recht einen Betriebsrat zu bilden. Das Gravierendste jedoch ist wohl der Lohn: Viele Werkstattbeschäftigte verdienen kaum mehr als 1,35 Euro pro Stunde.
Dieses Gehalt wird dadurch gerechtfertigt, dass Werkstattbeschäftigte Betreuung benötigen, die ebenfalls Geld kostet. Doch: Die Werkstätten werden finanziell vom Staat unterstützt. Dieser zahlt im Durchschnitt jährlich circa 16.592 Euro pro beschäftigter Person und übernimmt deren Grundsicherung. Studien zufolge aber fließt etwa die Hälfte dieser Summen – durch Versicherungen, Steuern und anderen Abgaben – zurück in die Staatskassen.
JOBinklusive stellt fest: „Die Behindertenwerkstätten arbeiten wirtschaftlich orientiert und konkurrieren längst mit anderen Billiglohn-Anbietern aus dem Ausland.“
Andreas Twardy, Sprecher der Werkstatt-Betreiber, erklärt in einem MDR-Artikel, dass Werkstattbeschäftigte durchschnittlich nicht in der Lage sind, so viel zu erwirtschaften, um daraus einen Mindestlohn zu beziehen. „So viel Leistungsfähigkeit ist nicht da”, meint er. „Hier sind wir wieder bei dem, was Werkstatt auch bedeutet: Nämlich nicht, dass jemand nach Leistung bezahlt wird, sondern dass es um Teilhabe geht. Teilhabe bedeutet: Ich kann mich mit meiner Leistung einbringen und werde dafür wertgeschätzt.“
Das Konzept der Teilhabe klingt erstmal positiv. Doch inwiefern geht das Prinzip in Wirklichkeit auf, wenn Menschen mit Behinderung nur unter sich bleiben und die Führungspositionen oftmals nur von Menschen ohne Behinderung besetzt werden?
Eine Petition fordert den Mindestlohn
Lukas Krämer, der selbst jahrelang in einer solchen Werkstatt gearbeitet hat, startete deshalb eine Petition. Er ist sich bewusst, dass die kurzfristige Abschaffung von diesem System nicht realistisch ist. Deshalb fordert er den Mindestlohn für Menschen, die in Behindertenwerkstätten beschäftigt sind.
Besonders schockiert ist er über das Konzept der „Teilhabe“: „Unser Lohn soll also sein, dass wir überhaupt arbeiten dürfen, für andere Gewinn machen dürfen? Das ist an Frechheit nicht zu überbieten”, schreibt er in seiner Petition.
Schon seit Jahren fordern Akteur:innen, das System zu überdenken, neu zu gestalten oder gar abzuschaffen. Mittlerweile wurde die Petition an das Bundesamt für Arbeit und Soziales übergeben. Auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) hat letzte Woche auf die Petition reagiert. Er findet es wichtig, diese Art von Werkstätten „Schritt für Schritt überflüssig [zu] machen.”
Quellen:
- BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – Fachlexikon
- JOBinklusive
- Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für
behinderte Menschen (BAG WfbM) - UN-Behindertenrechtskonvention
- Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte?, MDR-Reportage vom 16. September 2020
- Arbeit ohne Lohn, BSZ-Artikel vom 17. Januar 2020
Eine Antwort auf „Behindertenwerkstätten: Warum wir das aktuelle System dringend überdenken müssen“
[…] Thema, auch hier werden Menschen in Gefängnissen ausgebeutet. Auch die Umstände in vielen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben Anlaß zur Kritik, zum Teil geht diese Kritik soweit, dass auch hier der Vorwurf der […]