Fashion Legislation: Diese EU-Richtlinien solltest du kennen 

In den letzten Jahren hat die EU eine starke Haltung zur Bewältigung der negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen der Modebranche eingenommen. Mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft arbeiten Politiker*innen aktuell an der Umsetzung neuer Vorschriften, um die Art und Weise, wie Kleidung hergestellt, konsumiert und entsorgt wird, zu verändern. Wir nehmen die wichtigsten Richtlinien und Vorschläge der EU genauer unter die Lupe.

In den letzten Jahren hat die EU eine starke Haltung zur Bewältigung der negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen der Modebranche eingenommen. Mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft arbeiten Politiker*innen aktuell an der Umsetzung neuer Vorschriften, um die Art und Weise, wie Kleidung hergestellt, konsumiert und entsorgt wird, zu verändern. Wir nehmen die wichtigsten Richtlinien und Vorschläge der EU genauer unter die Lupe.

 

Take-Aways
  • Starke politische Maßnahmen: Die Europäische Union hat deutlich gemacht, dass sie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Modeindustrie ernst nimmt und aktiv angeht. Diese Initiative ist von zentraler Bedeutung, da sie zeigt, dass Gesetze und Vorschriften in Richtung einer nachhaltigeren Modebranche geändert werden können.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Die EU plant, die Modebranche grundlegend zu verändern, indem sie die Konzentration auf nachhaltige Praktiken und die Kreislaufwirtschaft fördert. Dies bedeutet, dass Abfall minimiert, die Langlebigkeit von Produkten maximiert und Ressourcen effizient genutzt werden sollen, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.
  • Umfassende Überarbeitung bis 2030: Die vorgeschlagenen EU-Richtlinien haben das ehrgeizige Ziel, die Modeindustrie bis 2030 umfassend zu überarbeiten. Das zeigt, dass der Wandel zur Nachhaltigkeit nicht nur ein kurzfristiger Trend ist.
  • Im Einklang mit dem europäischen Green Deal: Die geplanten Änderungen stehen im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals. Das verdeutlicht, dass die Modeindustrie ein integraler Bestandteil der Bemühungen ist und dabei helfen soll, die EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen.

Von nachhaltiger Mode bis hin zur Förderung der Kreislaufwirtschaft: Die EU plant, mit neuen Richtlinien die Art und Weise zu verändern, wie Mode produziert und konsumiert wird. Damit soll die Modeindustrie zu einer umweltfreundlicheren Branche werden. Nach einer gründlichen Analyse der geplanten Änderungen haben wir die wichtigsten Vorschläge und Richtlinien für die Textil- und Bekleidungsindustrie herausgearbeitet und chronologisch geordnet. Die EU-Direktiven sollen die Grundlage für eine umfassende Überarbeitung des Sektors bis 2030 schaffen, um den Anforderungen des europäischen Green Deals gerecht zu werden.

EU-Direktiven als Teil des europäischen Green Deals

Die geplanten EU-Direktiven für nachhaltige Mode und Kreislaufwirtschaft sind Teil des europäischen Green Deals, einer umfassenden Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der EU. Der Green Deal zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen und das Wirtschaftswachstum mit dem Schutz von Umwelt und Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen.

Der europäische Green Deal macht Vorschläge zur Überarbeitung bestehender EU-Rechtsvorschriften und schlägt neue Initiativen vor, beispielsweise einen grünen EU-Binnenmarkt, um die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten anzukurbeln, mit transparenten und harmonisierten Produktinformationen und -kennzeichnungen, um Verbraucher*innen dabei zu helfen, gesunde und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. 

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Da es sich beim europäischen Green Deal um eine übergreifende Strategie handelt, bleibt es den einzelnen Rechtsvorschriften (sobald sie in Kraft treten) überlassen, genau zu klären, welche Unternehmen betroffen sein werden. Insgesamt wird sich der europäische Green Deal auf ein breites Spektrum von Unternehmen in verschiedenen Sektoren auswirken, darunter Hersteller, Einzelhändler und Marken sowie Abfallentsorgungsunternehmen.

EU-Umweltzeichenverordnung

Das Europäische Umweltzeichen EU-Ecolabel ist ein freiwilliges Kennzeichnungssystem, das Unternehmen dazu ermutigt, innovative Produkte zu entwickeln, die langlebiger, leicht reparierbar und recycelbar sind. Die Überprüfung der Einhaltung aller Kriterien erfolgt durch unabhängige Dritte. Das EU-Umweltzeichen zertifiziert Produkte mit garantierter, unabhängig bestätigter geringer(er) Umweltbelastung.

Status: Diese Richtlinie ist am 19. Februar 2010 in Kraft getreten.

Welche Unternehmen sind betroffen? Um das EU-Umweltzeichen zu erhalten, müssen Waren und Dienstleistungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg hohe Umweltstandards erfüllen – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und den Vertrieb bis hin zur Entsorgung. 

Dazu gehört die Gewährleistung:
– begrenzter Einsatz gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe;
– Reduzierung der Wasser- und Luftverschmutzung;
– Farbbeständigkeit gegenüber Schweiß, Waschen, Nass- und Trockenreiben und Lichteinwirkung.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen? Das Label kann für alle Waren oder Dienstleistungen verliehen werden, die auf dem EU-Markt gegen Entgelt oder unentgeltlich vertrieben, verbraucht oder genutzt werden, sofern die ökologischen Kriterien eindeutig festgelegt sind.

Warum ist diese Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? Vor allem durch die Green-Claims-Richtline (weiter unten erklärt), wird das EU-Ecolabel eine voraussichtlich wichtigere Rolle einnehmen, da es zu einem der umfangreichsten Siegel zählt. Der Bericht „License to Greenwash“ der Changing Markets Foundation aus dem Jahr 2022 stellte fest, dass das EU-Umweltzeichen zu den gründlichsten Zertifizierungen gehörte, aber nur wenige Marken verwenden es derzeit aufgrund des damit verbundenen beschwerlichen Prozesses. 

Neue Abfallverbringungsverordnung 

Ziel der neuen Abfallverbringungsverordnung ist es, die aktuelle Verordnung über die Abfallverschiebung zu überarbeiten und die Vorschriften für den Export von Abfall zu stärken. Durch die Neufassung soll der Handel mit Abfall innerhalb der EU transparenter und besser nachvollziehbar werden. Es soll verhindert werden, dass Abfälle, die die Umwelt oder die Gesundheit schädigen, in Länder außerhalb der EU exportiert werden. 

Die neue Verordnung legt klare Kriterien fest, um zu verhindern, dass Abfälle fälschlicherweise als Gebrauchtwaren“ ausgeführt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Arten von Abfall wie Textilien, Altfahrzeuge oder Altbatterien nicht mehr in Länder außerhalb der OECD (aktuell bestehend aus 38 Mitgliedsstaaten) exportiert werden können. Außerdem werden strengere Regeln für den Export von Abfällen zur Verbrennung und Deponierung eingeführt. EU-Exporte von grün gelisteten“ ungefährlichen Abfall wären nur in bestimmte Nicht-OECD-Länder erlaubt, die ihre Bereitschaft zur Annahme von EU-Abfall erklären und nachweisen, dass sie diesen nachhaltig behandeln können. Die neue Verordnung würde auch die Abfallverschiebung modernisieren, indem sie einen elektronischen Dokumentenaustausch einführt.

Status: Am 17. November 2021 wurde die Überarbeitung der aktuellen Verordnung über die Abfallverschiebung von der EU-Kommission vorgeschlagen. Die EU überarbeitet die Vorschriften aktuell noch.

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Alle Unternehmen, die Abfälle aus der EU exportieren, müssten unabhängige Audits in den Anlagen durchführen, in die sie Abfälle transportieren, um sicherzustellen, dass diese Anlagen Abfälle auf umweltverträgliche Weise verwalten können. Bei der Beurteilung der Fähigkeit des Empfängerlandes, Abfälle nachhaltig zu behandeln, würden auch Arbeitsnormen berücksichtigt.

Da dieser Vorschlag alle Arten von Abfällen abdeckt und Textilabfälle (neben Eisen- und Nichteisenmetallschrott, Papierabfällen, Kunststoffabfällen und Glasabfällen) als eine der wichtigsten Abfallarten hervorgehoben wurden, die aus der EU exportiert werden, erwartet die EU eine verstärkte Kontrolle der Verbringung von Textilabfällen in den Globalen Süden. Textilhersteller und -exporteure müssen bei der Entsorgung ihrer Abfälle vorsichtiger sein und möglicherweise neue Wege finden, diese zu verwalten. 

Warum ist diese Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? Die neu eingeführte Abfallverbringungsverordnung hat für die Textil- und Bekleidungsindustrie eine besondere Bedeutung, insbesondere angesichts der zunehmenden Menge an Textilabfällen, die in der EU erzeugt und dann exportiert werden. In Deutschland zum Beispiel wird beinahe die Hälfte aller aussortierten Secondhandkleidungsstücke in andere Länder versendet – ähnliche Trends sind in vielen anderen EU-Ländern zu beobachten. Oft findet diese Kleidung ihren Weg in Regionen des Globalen Südens, wo sie auf offenen Deponien landet und nicht weiter verwertet wird. Laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2019 wurden in der EU jährlich 16,6 Millionen Tonnen Textilabfälle produziert, von denen nur 1,5 Millionen Tonnen recycelt wurden. Diese neue Verordnung ist daher ein entscheidender Schritt, um das Management von Textilabfällen zu verbessern und eine nachhaltigere Zukunft für die Modeindustrie zu gewährleisten.

Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD)

Der EU-Vorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD) – auch EU-Lieferkettengestz genannt – zielt darauf ab, verantwortungsvolles Unternehmensverhalten entlang der globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen werden verpflichtet sein, negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte sowie auf die Umwelt zu erkennen und erforderlichenfalls zu verhindern, beenden oder abzumildern.

Status: Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission den Gesetzentwurf veröffentlicht. Am 1. Dezember 2022 hatte sich der EU-Rat dazu geäußert und am 1. Juni 2023 hat sich das Europäische Parlament auf seine Position geeinigt. Dabei hat die Mehrheit der EU-Abgeordneten (366 Ja-Stimmen; 225 Nein-Stimmen; 38 Enthaltungen) den Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für die CSDDD angenommen. Nun steht die Entscheidung der Trilogverhandlungen noch aus, bevor die endgültige Version in Kraft tritt. 

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Die neuen Sorgfaltspflichtregeln gelten für folgende Unternehmen und Branchen:

1. EU-Unternehmen:
– Gruppe 1: Alle EU-Unternehmen mit beschränkter Haftung mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro weltweit.
– Gruppe 2: Andere Unternehmen mit beschränkter Haftung, die in definierten High-Impact-Sektoren (einschließlich Textilien und Leder) tätig sind, die beide Schwellenwerte der Gruppe 1 nicht erfüllen, aber mehr als 250 Mitarbeitenden und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro weltweit haben. Für diese Unternehmen gelten die Regeln zwei Jahre später als für Gruppe 1. Der aktuelle Zeitpunkt steht noch nicht fest, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Geltungsbereich dieses Vorschlags, können jedoch betroffen sein, wenn sie als Lieferanten (sowohl direkt als auch indirekt) für die größeren in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen fungieren.

2. Nicht-EU-Unternehmen:
Der Vorschlag gilt auch für Unternehmen, die in der EU tätig sind. Die in der EU erwirtschafteten Umsatzschwellenwerte orientieren sich dabei an Gruppe 1 und 2. 

Warum ist diese Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? In der Tat gilt die Textil- und Bekleidungsindustrie als Hochrisikosektor in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Dies liegt an den komplexen, globalen Lieferketten, die oft wenig Transparenz aufweisen, sowie an der Nutzung intensiver Ressourcen und schlecht regulierter Arbeitspraktiken, insbesondere in Niedriglohnländern. Das EU-Lieferkettengesetz ist daher besonders wichtig für diesen Sektor, da es dazu beiträgt, Risiken zu minimieren, Transparenz zu erhöhen und die Branche in eine nachhaltigere und sozial gerechtere Richtung zu lenken.

Gut zu wissen: Mit der Juristin Diana Sanabria haben wir im Sommer 2022 ein ausführliches Interview zu dem Thema geführt.

EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien

Um Fast Fashion entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im Rahmen des European Green Deal eine umfassende Textilstrategie entwickelt. Die Strategie, die aus mehreren Richtlinien bestehen wird, soll der EU dabei helfen, die Textilindustrie bis 2030 auf eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft umzustellen, in der Produkte langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, recycelbar und energieeffizienter sind. 

Status: Diese Strategie wurde am 30. März 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen. Das Europäische Parlament verabschiedete am 1. Juni 2023 Empfehlungen für die Strategie. 

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Da es sich bei der EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien um eine übergreifende Strategie handelt, die aus mehreren Richtlinien besteht, bleibt es den einzelnen Rechtsvorschriften (sobald sie in Kraft treten) überlassen, genau zu klären, welche Unternehmen betroffen sein werden.

Die Strategie wird ein breites Spektrum von Unternehmen betreffen, die in der Textilindustrie tätig sind, darunter:
a. Textilhersteller müssen nachhaltigere und zirkulärere Produktionsprozesse einführen, wie etwa die Überarbeitung des Materialverbrauchs, die Reduzierung von Abfällen und die Steigerung des Recyclings.
b. Modehändler und -marken müssen in ihren Lieferketten nachhaltigere Praktiken einführen – von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur Entsorgung von Altprodukten. Dies kann Investitionen in neue Technologien, die Umgestaltung von Produkten im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und die Bereitstellung weiterer Informationen für Verbraucher über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Produkte umfassen.
c. Unternehmen, die sich mit der Entsorgung von Textilabfällen befassen, müssen möglicherweise neue Technologien für das Textilrecycling entwickeln und die Menge an Textilien erhöhen, die wiederverwendetoder recycelt werden.

Gut zu wissen: Die EU-Textilstrategie haben wir in diesem Artikel genauer unter die Lupe genommen.

Förderung von Ökodesign und nachhaltigen Materialien

Durch die Entwicklung verbindlicher produktspezifischer Anforderungen für Ökodesign will die EU die Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit verbessern. Dies soll Hersteller dazu ermutigen, recycelte Materialien in ihre Produkte zu integrieren und die Abhängigkeit von neuen Ressourcen zu verringern. Diese neue Richtlinie baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die derzeit nur energieverbrauchsrelevante Produkte erfasst. Zu den neuen Designanforderungen würde die Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen für den Einsatz von recycelten Fasern in Textilien gehören, wodurch diese langlebiger und einfacher zu reparieren und zu recyceln sind. Zudem würde die neue Verordnung die Einführung eines digitalen Produktpasses für bestimmte Produktgruppen ermöglichen, der Informationen zu Leistung, Rückverfolgbarkeit, technischer Dokumentation, schädlichen Chemikalien, Benutzerhandbüchern usw. liefern würde. Dies soll unter anderem die Reparatur oder das Recycling von Produkten erleichtern.

Status: Diese Richtlinie wurde am 30. März 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen. Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen sich nun dazu äußern. 

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Waren auf den EU-Markt bringen und an der Herstellung, dem Import, dem Vertrieb oder dem Verkauf von Produkten beteiligt sind. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die in der Verordnung festgelegten verbindlichen Ökodesign-Anforderungen erfüllen. 

Warum ist diese Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? Dieser Sektor ist bekannt für seinen hohen Verbrauch an Ressourcen und seine Umweltbelastung durch die Nutzung von Materialien, die nicht nachhaltig sind und nur schwer zu recyceln. Durch das Fördern von Ökodesign – das darauf abzielt, Produkte so zu gestalten, dass sie einen minimalen Umweltimpact haben – und die Verwendung nachhaltiger Materialien, kann die Branche erheblich dazu beitragen, die Umweltbelastung zu reduzieren.

Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastikverschmutzung

In einer Ausschusssitzung zur EU-Chemikalienverordnung REACH hat die EU-Kommission Ende April 2023 vorgeschlagen, Mikroplastik stärker zu reglementieren. (Anm. d. Red. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, auf Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.) Absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Verbrauchsprodukten wie Waschmittel und Kosmetika soll demnach beschränkt werden. Sechs EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und die Niederlande, fordern darüber hinaus ein EU-Gesetz, um unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetztes Mikroplastik anzugehen. Damit soll die Freisetzung von Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent reduziert werden – ein Ziel, das auch die EU verfolgt. Synthetische Textilien sind der Fokus dieser Initiative und sollen über den gesamten Lebenszyklus hinweg auf die Freisetzung von Mikroplastik überwacht werden. Zudem besteht einer der Aspekte darin, die Lücken im wissenschaftlichen Wissen über das Risiko und das Vorkommen von Mikroplastik in der Umwelt, im Trinkwasser und in Lebensmitteln zu schließen und harmonisierte Daten über Mikroplastikkonzentrationen im Meerwasser bereitzustellen.

In diesem Sommer wird die EU voraussichtlich einen Vorschlag veröffentlichen, der sich mit den verschiedenen Lebenszyklusphasen der Produktion synthetischer Mikrofasern befasst. Es umfasst Produktdesign, Herstellungsprozesse, industrielle Fertigungsanlagen und Waschmaschinenfilter für den Verbraucher*innenbereich. Die EU konzentriert sich derzeit darauf, bessere Daten über die Freisetzung von Mikroplastik aus Textilprodukten in die Umwelt zu sammeln.

Status: Die Maßnahmen zur Reduzierung von unbeabsichtigter Mikroplastikverschmutzung sind derzeit weder EU-Vorschlag noch EU-Richtlinie. Im Rahmen der EU-Textilstrategie verfolgt die EU das Ziel, Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Wann ein EU-Richtlinienvorschlag seitens der EU-Kommission zu erwarten ist, bleibt bisher abzuwarten. Die Kommission plant, die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus, in denen synthetische Fasern in die Umwelt gelangen, zudem durch eine Reihe von Präventions- und Reduzierungsmaßnahmen anzugehen, insbesondere durch verbindliche Designanforderungen, die im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingeführt werden sollen.

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Bei dieser Initiative ist noch nicht genau klar, welche Größe oder Art von Unternehmen betroffen sein wird.

Warum ist eine solche Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? Textilien sind eine Hauptquelle der Mikroplastikverschmutzung, da circa 70 Prozent der hergestellten Kleidung derzeit aus Polyester besteht – also Synthetik, die unter anderem beim Waschen Mikroplastik freisetzt. Laut Studien stammen etwa acht Prozent des europäischen Mikroplastiks, das in die Ozeane gelangt, aus synthetischen Textilien – weltweit wird diese Zahl je nach Studie auf 16 bis 35 Prozent geschätzt. Jedes Jahr gelangen zwischen 200.000 und 500.000 Tonnen Mikroplastik aus Textilien in die globale Meeresumwelt.

Green-Claims-Richtlinie

Die Richtlinie zur Begründung und Kommunikation expliziter Umweltaussagen wird von Unternehmen verlangen, dass sie ihre Behauptungen über den ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte und Dienstleistungen untermauern, indem sie Standardmethoden zu deren Quantifizierung verwenden. Ziel ist es, die Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und so Greenwashing zu reduzieren. Dies soll gewerblichen Käufern und Investor*innen helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, und darüber hinaus das Vertrauen der Konsumierenden in grüne Labels und Informationen stärken. 

Status: Am 22. März 2023 brachte die EU-Kommission den Vorschlag für die Green-Claims-Richtlinie ein. Nun steht der Vorschlag zur Zustimmung vor dem Europäischen Parlament und dem Rat, gemäß dem regulären EU-Gesetzgebungsverfahren.

Welche Unternehmen werden betroffen sein? Von allen Unternehmen wird erwartet, dass sie die Richtlinie einhalten. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende und mit einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro) wären jedoch von einigen Anforderungen ausgenommen.

Warum ist diese Richtlinie besonders wichtig für die Textil- und Bekleidungsindustrie? Die Green-Claims-Richtlinie ist für die Textil- und Bekleidungsindustrie besonders wichtig, da sie zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf ökologische Aussagen führt. In einer Branche, die für erhebliche Umweltbelastungen verantwortlich ist, können „grüne“ oder vermeintlich nachhaltige Behauptungen von Marken oft irreführend sein – sprich: Greenwashing. Diese Richtlinie hilft dabei, falsche Behauptungen einzudämmen, indem sie klare Regeln und Standards für das Setzen von Umweltclaims aufstellt. Auf diese Weise können Konsumierende fundierte(re) Entscheidungen treffen.

Gut zu wissen: Die Green-Claims-Richtlinie haben wir in diesem Artikel genauer unter die Lupe genommen. Zudem hat unsere Podcast-Gastgeberin Sabinna Rachimova mit Journalistin Carmen Maiwald zu dem Thema gesprochen

Der Weg in die Zukunft: Herausforderungen und Chancen

Während diese Richtlinien eine vielversprechende Vision für eine nachhaltige Zukunft darstellen, liegen bei der Umsetzung dieser Vorschläge noch Herausforderungen vor uns. Der Widerstand von Wirtschaftsverbänden, die Komplexität globaler Lieferketten und die Notwendigkeit harmonisierter Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten stellen allesamt erhebliche Herausforderungen dar. Die potenziellen Vorteile sind jedoch enorm, darunter eine geringere Umweltbelastung, verbesserte Arbeitsbedingungen und ein größeres Vertrauen der Menschen in die Modebranche.

Den Richtlinien gerecht werden

Die Einhaltung der verschiedenen EU-Richtlinien und Vorschläge kann eine Herausforderung für Unternehmen darstellen. Hier sind einige Empfehlungen, wie sie diese Herausforderungen angehen können:

  1. Bewusstsein und Verständnis: Das Erste, was ein Unternehmen tun muss, ist sicherzustellen, dass es die verschiedenen EU-Richtlinien wahrnimmt und versteht. Was sind die spezifischen Anforderungen und Implikationen jeder Richtlinie und wie wirken sie sich auf das eigene Businessmodell aus?
  2. Interne Policy- und Compliance-Teams: Es ist wichtig, dass Unternehmen interne Richtlinien und Prozesse implementieren, die darauf abzielen, die Einhaltung dieser Richtlinien zu gewährleisten. Ein Compliance-Team kann dabei helfen, die Einhaltung dieser Richtlinien zu überwachen und sicherzustellen, dass das Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt.
  3. Enger Kontakt mit Zulieferern und Partnern: Unternehmen sollten sicherstellen, dass auch die Zulieferer und Partner diese Richtlinien kennen und einhalten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation.
  4. Transparente Kommunikation: Unternehmen sollten klar und transparent über ihre Bemühungen zur Einhaltung dieser Richtlinien kommunizieren.
  5. Weiterbildung und Schulungen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, insbesondere diejenigen, die direkt mit diesen Richtlinien zu tun haben, angemessen geschult und auf dem neuesten Stand sind.
  6. Beratung und Expert*innenrat einholen: In einigen Fällen könnte es hilfreich sein, externe Berater*innen oder Expert*innen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle Anforderungen korrekt erfüllt.

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